Deutsche Gesetzliche Krankenversicherung
Der
Beitrag der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich bis zu einer
Höchstgrenze
(=Beitragsbemessungsgrenze; ändert sich jährlich) nach dem in
der Schweiz erzielten Bruttoeinkommen zuzüglich Wechselkurs und beträgt zur
Zeit durchschnittlich ca. 14,9 % aus diesem Bruttoeinkommen.
Zu
beachten ist jedoch, dass verschiedene Selbstkosten zu übernehmen sind.
Auch
besteht kein Versicherungsschutz im nicht EU Ausland; ebenso werden nur bedingt Leistungen für Zahnersatzkosten erbracht.
Der Beitrag für die deutsche Gesetzliche
Krankenversicherung lässt sich wie folgt berechnen:
Bruttoarbeitslohn
in CHF x Kurs x ca. 14,9 % = Beitrag in Euro
bis
max. Beitragsbemessungsgrenze monatlich EUR
3.825,00
zuzüglich
Pflegeversicherung
in der gesetzlichen Krankenkasse, die sich wie folgt berechnet
Bruttoarbeitslohn
in CHF x Kurs x 1,95 % = Beitrag in Euro;
bis
max. zur Beitragsbemessungsgrenze von monatlich EUR
3.825,00.
Ab
Vollendung des 23. Lebensjahr ist bei Kinderlosigkeit noch ein Zuschlag von 0,25 %
in der Pflegeversicherung zu bezahlen. (plus 0,25% Pflegeversicherungsreform)
Kein
Zuschuss zur Krankenversicherung vom schweizer Arbeitgeber.
WICHTIG: Nicht
jeder Arbeitgeber in der Schweiz hat die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
mitversichert.
In
der deutschen gesetzlichen Krankenkasse ist diese Mitversicherung nicht in
jedem Fall gewährleistet.
Die
Leistungen der GKV
Liste
der Zuzahlungen bei der GKV *.pdf