Gesetzliche KV
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Leistungen GKV

 

Deutsche Gesetzliche Krankenversicherung

Der Beitrag der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich bis zu einer Höchstgrenze (=Beitragsbemessungsgrenze; ändert sich jährlich) nach dem in der Schweiz erzielten Bruttoeinkommen zuzüglich Wechselkurs und beträgt zur Zeit durchschnittlich ca. 14,9 % aus diesem Bruttoeinkommen.

Zu beachten ist jedoch, dass verschiedene Selbstkosten zu übernehmen sind. 
Auch besteht kein Versicherungsschutz im nicht EU Ausland; ebenso werden nur bedingt Leistungen für Zahnersatzkosten erbracht.

Der Beitrag für die deutsche Gesetzliche Krankenversicherung lässt sich wie folgt berechnen:

Bruttoarbeitslohn in CHF x Kurs  x ca. 14,9 % = Beitrag in Euro

bis max. Beitragsbemessungsgrenze monatlich EUR 3.825,00

 

zuzüglich

 

Pflegeversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse, die sich wie folgt  berechnet  

Bruttoarbeitslohn in CHF  x  Kurs  x  1,95 %  =  Beitrag in Euro;   

bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze von monatlich  EUR 3.825,00.

Ab Vollendung des 23. Lebensjahr ist bei Kinderlosigkeit noch ein Zuschlag von 0,25 % in der Pflegeversicherung zu bezahlen. (plus 0,25% Pflegeversicherungsreform)

 

 

Kein Zuschuss zur Krankenversicherung vom schweizer Arbeitgeber.

 

WICHTIG: Nicht jeder Arbeitgeber in der Schweiz hat die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mitversichert.

 

In der deutschen gesetzlichen Krankenkasse ist diese Mitversicherung nicht in jedem Fall gewährleistet.

 

 

Die Leistungen der GKV

 

Liste der Zuzahlungen bei der GKV *.pdf