Grenzgänger
sind
Arbeitnehmer oder Selbstständige die täglich oder wöchentlich von Ihrem
Wohnsitz in Deutschland in die Schweiz pendeln. INFOs hier
Aufenthalter
in
der Schweiz sind Arbeitnehmer oder Selbstständige, die eine Bewilligung
erhalten, in der Schweiz zu wohnen und zu arbeiten. INFOs hier
Grenzgänger
andersherum
sind
Arbeitnehmer oder Selbstständige die täglich oder wöchentlich von der
Schweiz nach Deutschland pendeln. INFOs hier
Kurzaufenthalter
Dienstleister, Dienstleistungsabkommen, L-Bewilligung setzt einen
befristeten Aufenthalt in der Schweiz als Arbeitnehmer oder Selbstständige
voraus, eine Bewilligung wird für einen befristeten Zeitraum erstellt.
INFOs hier
Niedergelassene
nach
5 Jahren Aufenthalter, zur Verlängerung der B-Bewilligung, wird eine C
Bewilligung oder auch Niederlassungsbewilligung erstellt. INFOs hier