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Deutsch
Schweizer Krankenversicherungsmodell (genannt
Aufenthaltermodell oder D-CH Krankenversicherungsmodell für Aufenthalter)
Es
besteht die Möglichkeit der Kombination einer Schweizer Krankenkasse mit
einer deutschen Zusatz-Krankenversicherung mit folgenden Vorteilen:
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Es
können Ärzte, Zahnärzte sowie Krankenhäuser europaweit aufgesucht
werden. |
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Der
Aufenthalter gilt im D-CH Modell als Privatpatient. |
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Es
sind weiterhin Behandlungen in Deutschland versichert, beim Arzt und im
Krankenhaus und beim Zahnarzt |
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Es
sind zahnärztliche Leistungen versichert, in Deutschland, EU und in der
Schweiz (Begrenzung auf die deutsche Gebührenordnung, keine Franchise oder
Selbstbeteiligung). |
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Recht auf Rückkehr in die deutsche
Gesetzliche Krankenkasse. |
Die
Basis der Beitragsberechnung ist das Eintrittsalter, sowie das Geschlecht.
Auch
hier bezahlt der Arbeitgeber in der Schweiz keinen Zuschuss.
Für
den berufstätigen Aufenthalter wird ein Beitragsnachlass gewährt, da
dieser Pflichtversichert
in der Unfallversicherung ist.
Vorteile
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Lohn
unabhängige günstige Beiträge zur Krankenversicherung.
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Arztbehandlung
als Privatpatient in Europa.
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Stationäre
Krankenhausbehandlung als Privatpatient in Europa oder Welt.
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Zahnbehandlung
und Zahnersatz als Privatpatient in Europa oder Welt.
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Die
D-CH Krankenversicherung liegt in der Leistung deutlich über dem Niveau der
deutschen gesetzlichen Krankenkasse |
Musterberechnung: Kanton
Zug, männlich, Alter 30, Arbeitnehmer
Die
weiss unterlegten Teile werden von der schweizer Krankenkasse getragen,
die
blau unterlegten Teile von der deutschen Zusatzversicherung übernommen
wichtig
für den Abschluss *.pdf
wichtiger
Vertragsbestandteil *.pdf
Prämien
schweizer Teil
plus Prämien deutscher
Teil
beide
Prämienteil sind zu addieren.
Achtung
Schweizer Teil in CHF,
deutscher Teil in EUR.
Leistungen des D-CH
Krankenversicherungsmodells
Die Alternativtherapien
und gesundheitsfördernden
Kurse *.pdf
Prämien
des D-CH Krankenversicherungsmodell
Wie
viel kostet pro Monat der Ehegatte ohne Beschäftigung (und die Kinder)
bei Verbleib in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung.
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